EStG 1988: § 16, § 30 ff, § 98 Abs 1
Erzielt ein Steuerpflichtiger Einkünfte aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung, so kann er realisierte Kursverluste aus einem Fremdwährungskredit, den er seinerzeit zur Anschaffung der Eigentumswohnung aufgenommen hat, nicht als Werbungskosten geltend machen.