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Rückforderung einer Forschungsprämie - Verjährung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/162ÖStZB 2020, 479 Heft 18 v. 15.9.2020

EStG 1988: § 108c idF vor BGBl I 2010/111

BAO: § 201 idF BGBl I 2009/20, § 207 Abs 1 und Abs 2, § 208 Abs 1 lit a

Auch im Fall von "negativen Abgabenansprüchen", wie der Forschungsprämie, ist im Festsetzungsbescheid die Forschungsprämie in insgesamt zutreffender Höhe festzusetzen. Gegenstand der Festsetzung nach § 201 BAO ist somit die Abgabe selbst und nicht die Rückzahlung oder Rückforderung zu Unrecht bezogener oder zuerkannter Beträge iSd § 207 Abs 4 BAO.

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