Erkenntnisse des EuGH
- Die deutsche Ökostrom-Umlage (EEG 2012) ist keine staatliche Beihilfe
- Voraussetzungen für die Versagung der Quellensteuerentlastung bei (bloß) Zwischen- bzw Durchlaufgesellschaften
- Befreiung von der Körperschaftsteuer für französische Häfen ist eine unzulässige Beihilfe
- Eingeschränkte Prüfung durch nationale Gerichte der Kapitalverkehrsfreiheit bei bestehender Beihilfe