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Das Unionsrecht kann nationale Gerichte nicht verpflichten gesetzliche Beweisverwertungsverbote zur Erhöhung der Wirksamkeit der Strafverfolgung von Mehrwertsteuerstraftaten außer Acht zu lassen

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Mag. Andrea Ebner, BundesfinanzgerichtÖStZB 2020/152ÖStZB 2020, 432 Heft 15 und 16 v. 15.8.2020

Mehrwertsteuer, Finanzstrafrecht

SFI-Übereinkommen: Art 325 Abs 1 AEUV sowie Art 1 Abs 1 Buchst b und Art 2 Abs 1

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