Die Mehrwertsteuerbefreiung kommt für die Überlassung eines landwirtschaftlichen Betriebs mit aus Rebflächen bestehenden landwirtschaftlichen Grundstücken zur Anwendung
Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Mag. Andrea Ebner, BundesfinanzgerichtÖStZB 2020/147ÖStZB 2020, 403 Heft 15 und 16 v. 15.8.2020