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Abgrenzung Darlehensvorvertrag - Kreditvertrag

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/139ÖStZB 2020, 377 Heft 14 v. 15.7.2020

GebG: § 17 Abs 1, § 33 TP 19 Abs 1 Z 1 idF BGBl I 2007/24

Die wesentlichen Elemente eines Kreditvertrages liegen vor, wenn ein Geldbetrag zum Abruf zur Verfügung gestellt wird. Wird daher mittels Vertrag

die Verpflichtung der Bank, rückzahlbare Geldmittel verzinslich zur Verfügung zu stellen ("unmittelbare Leistungsverpflichtung"), und somit

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