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Bestandvertragsgebühr - Mietvertrag auf bestimmte oder unbestimmte Dauer?

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/126ÖStZB 2020, 347 Heft 13 v. 1.7.2020

GebG: § 33 TP 5

Gemäß § 33 TP 5 GebG unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, einer Rechtsgebühr von 1 vH nach dem Wert.

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