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Umsatzsteuerliche Organschaft zwischen Bank und Leasinggesellschaften

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/118ÖStZB 2020, 324 Heft 12 v. 15.6.2020

BAO: § 22

UStG: § 2 Abs 2 Z 2

1) Als Missbrauch iSd § 22 BAO wird eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung - vor dem Hintergrund des mit der Regelung des Abgabengesetzes verfolgten Zieles - ungewöhnlich und unangemessen ist und die nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird.

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