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Sonstiger Bezug als sozialversicherungsrechtlicher laufender Bezug - Abzug der SV-Beiträge

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/113ÖStZB 2020, 311 Heft 12 v. 15.6.2020

EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 4 lit a, § 62 Z 4, § 67 Abs 12

ASVG: § 49 Abs 2, § 54

Wird in einem Monat (neben dem laufenden Bezug, der die Höchstbeitragsgrundlage überschreitet) auch eine Bonifikation ausgezahlt, die sozialversicherungsrechtlich als laufender Bezug und lohnsteuerrechtlich als sonstiger Bezug zu behandeln ist, so sind die SV-Beiträge anteilig sowohl dem laufenden als auch dem sonstigen Bezug zuzuordnen (entsprechend dem Verhältnis der Höhen der beiden Bezüge) und als Werbungskosten abzuziehen.

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