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Übertretung des GSpG mit bis zu drei Automaten - mehrfache Bestrafung unionsrechtlich zulässig

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/108ÖStZB 2020, 316 Heft 11 v. 1.6.2020

GSpG: § 52 Abs 1 Z 1 und Abs 2 erster Strafsatz

VStG: § 16, § 64

AEUV: Art 56

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