vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mangels Bonität nicht rückzahlbare Gesellschaftsschuld als Einnahmen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2020/88ÖStZB 2020, 271 Heft 10 v. 18.5.2020

EStG 1988: § 4 Abs 3

BAO: § 188

Wird eine österreichische KG als Handelsvertreterin für eine deutsche GmbH, die orthopädische Fußeinlagen produziert, tätig und wird die KG bei der Akquirierung von Kunden in Österreich im Namen und auf Rechnung der deutschen GmbH tätig und nimmt sie zudem auch Anzahlungen der Kunden entgegen, welche nach vorliegendem Vertrag sofort (nach korrekter Gegenrechnung mit den zustehenden Provisionen iHv 38 % bzw 34 %) an die deutsche GmbH zurückzuzahlen wären, so sind in der Einnahmen- Ausgabenrechnung nur die tatsächlich nach Deutschland bezahlten Beträge als durchlaufende Posten, die aus der Überschussermittlung auszuscheiden sind, anzuerkennen und die nicht weitergeleiteten Anzahlungen hingegen als Betriebseinnahmen anzusetzen, wenn die Durchleitung - selbst bei Rückzahlungswillen - mangels Bonität nicht mehr realisiert werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte