BAO: § 212a Abs 9
Während der Dauer des Zahlungsaufschubes darf - zufolge des letzten Satzes des § 212a Abs 9 BAO - ein Aussetzungszinsenbescheid nicht erlassen werden.
VwGH 20. 11. 2018, Ra 2018/16/0159,
BAO: § 212a Abs 9
Während der Dauer des Zahlungsaufschubes darf - zufolge des letzten Satzes des § 212a Abs 9 BAO - ein Aussetzungszinsenbescheid nicht erlassen werden.
VwGH 20. 11. 2018, Ra 2018/16/0159,