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Eintragungsgebühr bei Einverleibung eines Baurechts - Bemessungsgrundlage

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/103ÖStZB 2019, 253 Heft 9 v. 2.5.2019

GGG: TP 9 lit b Z 1, § 26 idF BGBl I 2013/1

BewG: § 1, § 15

1) Die Bestimmungen des zweiten Teiles des Bewertungsgesetzes über die besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 18 bis 79 BewG) gelangen lediglich für die in § 1 Abs 2 BewG aufgezählten Steuern, Abgaben und Beiträge zur Anwendung. Bei den Gerichtsgebühren handelt es sich hingegen nicht um die dort aufgezählten Stempel- und Rechtsgebühren.

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