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Steuerbefreiung für elektrischen Strom, der hauptsächlich für die Zwecke der chemischen Reduktion verwendet wird

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGHÖStZB 2019/90ÖStZB 2019, 230 Heft 8 v. 15.4.2019

Energieabgaben

RL 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom: Art 2 Abs 4 Buchst b

Die RL 2003/96 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom gilt nach ihrem Art 2 Abs 4 Buchst b dritter Gedankenstrich nicht für elektrischer Strom, der hauptsächlich für Zwecke der chemischen Reduktion verwendet wird, sodass solcher Strom von der Besteuerung nach dieser RL ausgenommen ist.

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