Rumänische Regelung betreffend ein Register der inaktiven Steuerpflichtigen, deren Rechnungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist insoweit unionsrechtswidrig, als es den Gegenbeweis, dass der Rechnungsaussteller die MwSt ordnungsgemäß entrichtet hat, nicht zulässt
Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGHÖStZB 2019/81ÖStZB 2019, 209 Heft 8 v. 15.4.2019