UStG: § 12, Art 7 Abs 1 und Abs 4
Ob ein Lieferant vom Mehrwertsteuerbetrug seiner Abnehmer wusste oder zumindest hätte wissen müssen und daher die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung zu versagen ist, hängt von Tatfragen ab, die die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände zu beurteilen hat.