UStG: § 6 Abs 1 Z 8 lit e
Gemäß § 6 Abs 1 Z 8 lit e UStG 1994 sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr einschließlich Zahlungs- und Überweisungsverkehr sowie das Inkasso von Handelspapieren steuerfrei.