UStG: § 2 Abs 1
Eine Unternehmereinheit zwischen einem pauschaliertem Landwirt und einer (hier: ausländischen) Kapitalgesellschaft ist im Umsatzsteuerrecht auch im Fall einer Einmanngesellschaft zu verneinen.
Gründet ein (an der Grenze zu Ungarn lebender pauschalierter) Nebenerwerbslandwirt daher eine ungarische Kapitalgesellschaft, an der er als geschäftsführender Gesellschafter zu 100 % beteiligt ist, und pachtet die ungarische Kapitalgesellschaft sodann Flächen in Ungarn, auf denen sie landwirtschaftliche Produkte erzeugt, und veräußert sie sowohl selbst erwirtschaftete als auch zugekaufte Erzeugnisse an den Nebenerwerbslandwirt, der sie sodann aus Ungarn nach Österreich bringt und hier weiterverkauft, so liegt keine Unternehmenseinheit vor.