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Keine Versagung der Sonderregelung für Land- und Forstwirte (Pauschalierung) wegen eines besonders hohen Vorteils im Einzelfall

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGHÖStZB 2019/48ÖStZB 2019, 133 Heft 5 v. 1.3.2019

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