Steuerbefreiung für die Beförderungsleistung im Rahmen des Imports von Ware gilt auch bei Kleinsendungen von geringem Wert, bei denen wegen des geringen Wertes keine EUSt anfällt
Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGHÖStZB 2019/41ÖStZB 2019, 117 Heft 5 v. 1.3.2019