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Unentgeltliche Betriebsübergabe eines pauschalierten Landwirtes - keine Durchschnittssatzbesteuerung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/39ÖStZB 2019, 113 Heft 5 v. 1.3.2019

UStG 1994: § 3 Abs 2, § 12 Abs 15 idF BGBl I 2003/134, § 22 idF BGBl I 1999/106

RL 2006/112/EG (MwStSystRL): Art 295 bis Art 305

Überträgt ein pauschalierter Land- und Forstwirt unentgeltlich seinen land- und fortwirtschaftlichen Betrieb, so zählt der dadurch bewirkte Entnahmevorgang iSd § 3 Abs 2 UStG 1994 nicht zu den nach § 22 UStG 1994 pauschaliert zu besteuernden Umsätzen. § 22 UStG 1994, der die Pauschalierung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes regelt, erfasst nämlich schon seinem Wortlaut nach nicht die Veräußerung (bzw die unentgeltliche Betriebsübertragung) des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes.

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