UStG 1994: § 3 Abs 2, § 12 Abs 15 idF BGBl I 2003/134, § 22 idF BGBl I 1999/106
RL 2006/112/EG (MwStSystRL): Art 295 bis Art 305
Überträgt ein pauschalierter Land- und Forstwirt unentgeltlich seinen land- und fortwirtschaftlichen Betrieb, so zählt der dadurch bewirkte Entnahmevorgang iSd § 3 Abs 2 UStG 1994 nicht zu den nach § 22 UStG 1994 pauschaliert zu besteuernden Umsätzen. § 22 UStG 1994, der die Pauschalierung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes regelt, erfasst nämlich schon seinem Wortlaut nach nicht die Veräußerung (bzw die unentgeltliche Betriebsübertragung) des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes.