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Teilweise Pensionsabfindung - Dreijahresverteilung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/37ÖStZB 2019, 109 Heft 5 v. 1.3.2019

EStG 1988: § 37 Abs 2 Z 2

Eine bloß teilweise Pensionsabfindung ist der Dreijahresverteilung iSd § 37 Abs 2 Z 2 EStG 1988 nur dann zugänglich, wenn die Abfindung zumindest dem Barwert der vollen Pensionsanwartschaft für sieben Jahre entspricht.

VwGH 31. 1. 2019, Ro 2018/15/0008

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