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Keine Herabsetzung von Verzugszinsen für nicht fristgerecht erstattete Mehrwertsteuer wegen Umständen, die nicht der Sphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen sind

Erkenntnisse des EuGHMag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2019/318ÖStZB 2019, 641 Heft 22 v. 15.11.2018

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Mehrwertsteuerrichtlinie: Art 183

UStG 1994: § 21

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