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Beschränkung der Sonderregelungen für Reiseleistungen auf den B2C-Bereich sowie Heranziehung einer pauschalen Bemessungsgrundlage iZm Sonderregelungen für Reiseleistungen ist unzulässig

Erkenntnisse des EuGHMag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2019/311ÖStZB 2019, 615 Heft 21 v. 4.11.2019

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