Beschränkung der Sonderregelungen für Reiseleistungen auf den B2C-Bereich sowie Heranziehung einer pauschalen Bemessungsgrundlage iZm Sonderregelungen für Reiseleistungen ist unzulässig
Erkenntnisse des EuGHMag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2019/311ÖStZB 2019, 615 Heft 21 v. 4.11.2019