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Kein Rückgängigmachen des Tausches von Glasfaserleitungen - freie Beweiswürdigung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/302ÖStZB 2019, 585 Heft 20 v. 15.10.2019

BAO: § 167

UStG: § 16 Abs 3 Z 3

Tauscht - nach den Feststellungen des BFG - ein (mittlerweile insolventes) irisches Unternehmen, das auf dem Gebiet der Telekommunikation tätig war und in verschiedenen Ländern Datenleitungen (Glasfaserleitungen/Rohre) errichtete,

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