UStG: § 2 Abs 1, § 12 Abs 2 Z 2 lit a
Wird eine Penthouse-Wohnung von einer Gesellschaft angeschafft, um sie unentgeltlich einem ihrer Gesellschafter zur Nutzung zu überlassen, so ist dies nicht als wirtschaftliche (unternehmerische) Tätigkeit einzustufen und ein Vorsteuerabzug hinsichtlich der Wohnung kommt daher nicht in Betracht.