EStG 1988: § 16 Abs 1, § 28
BAO: § 184
Werden Vermietungsobjekte mittels Fremdwährungskrediten finanziert und dient der spätere Abschluss einer Vereinbarung über eine Währungsoption dazu die Realisierung eines (im Abschlusszeitpunkt bestehenden) Kursverlustes abzuwenden, so sind die Optionsprämien iZm diesem Währungsoptionsvertrag insoweit nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.