UStG 1994: § 2, § 3a, § 12
Unternimmt eine Holdinggesellschaft es, im eigenen Namen - aber für Rechnung ihrer (mit Glücksspielen befassten) Tochtergesellschaft - einen Dritten zur Erbringung einer Leistung (hier: Terminalschulungen) an die Tochter-
UStG 1994: § 2, § 3a, § 12
Unternimmt eine Holdinggesellschaft es, im eigenen Namen - aber für Rechnung ihrer (mit Glücksspielen befassten) Tochtergesellschaft - einen Dritten zur Erbringung einer Leistung (hier: Terminalschulungen) an die Tochter-