KStG 1988: § 8 Abs 2
Überlässt ein GmbH-Alleingesellschafter die von ihm erzielten Beratereinnahmen ebendieser GmbH (= Leistung des Gesellschafters) und übernimmt die GmbH dafür die Kosten zur Erzielung der nämlichen Einnahmen aus der
KStG 1988: § 8 Abs 2
Überlässt ein GmbH-Alleingesellschafter die von ihm erzielten Beratereinnahmen ebendieser GmbH (= Leistung des Gesellschafters) und übernimmt die GmbH dafür die Kosten zur Erzielung der nämlichen Einnahmen aus der