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Konkludenter Vorteilsausgleich bei Kostenübernahme durch Gesellschaft

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2019/9ÖStZB 2019, 22 Heft 1 und 2 v. 15.1.2019

KStG 1988: § 8 Abs 2

Überlässt ein GmbH-Alleingesellschafter die von ihm erzielten Beratereinnahmen ebendieser GmbH (= Leistung des Gesellschafters) und übernimmt die GmbH dafür die Kosten zur Erzielung der nämlichen Einnahmen aus der

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