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BFG: Alleinverdienerabsetzbetrag bei Bezug von Wochengeld

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/284ÖStZB 2019, 554 Heft 19 v. 1.10.2019

EStG 1988: § 33 Abs 4 Z 1

KBGG: § 6 Abs 1

Bezieht der (Ehe)Partner Wochengeld, so ist dieses in die Einkünftegrenze des § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 (€ 6.000,-) einzubeziehen. Das Wochengeld bemisst sich nämlich nach dem Nettoarbeitsverdienst und es ist kein Grund ersichtlich, bei grundsätzlich gleichen Nettoeinkünften des (Ehe)Partners den sonst nicht zustehenden Alleinverdienerabsetzbetrag nur deshalb zu gewähren, weil diese Einkünfte (Wochengeld) den Ersatz des Arbeitseinkommens während des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes darstellen.

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