KStG 1988: § 9, § 19
1) Gem § 19 Abs 2 KStG 1988 ist Liquidationsgewinn der im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn, der sich aus der Gegenüberstellung
des Abwicklungs-Endvermögens undKStG 1988: § 9, § 19
1) Gem § 19 Abs 2 KStG 1988 ist Liquidationsgewinn der im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn, der sich aus der Gegenüberstellung
des Abwicklungs-Endvermögens und