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Keine Festsetzung von Immobilienertragsteuer gegenüber einer Personengesellschaft

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/274ÖStZB 2019, 539 Heft 19 v. 1.10.2019

EStG 1988: § 30b

Die Festsetzung von Immobilienertragsteuer (als Einkommensteuer) gegenüber einer Personengesellschaft ist rechtswidrig. Personengesellschaften sind nämlich im Ertragsteuerrecht zwar Einkünfteermittlungssubjekt, nicht aber Steuersubjekt.

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