EStG 1988: § 23 Z 1
BAO: § 32
Kauft ein StPfl ein Grundstück, auf dem er ein Gebäude mit 14 Wohneinheiten errichtet, wobei sodann sechs Wohneinheiten veräußert und acht Wohneinheiten vermietet werden, so ist das Vorliegen gewerblicher Einkünfte zu bejahen, wenn der Plan des Steuerpflichtigen von vornherein darauf gerichtet ist, einen Teil der Wohnungen zu verkaufen. Eine bloße Vermögensverwaltung liegt diesfalls daher nicht vor.