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BFG: Bauleistungen mit Übergang der Steuerschuld - keine UID-Nummer für ausländisches Unternehmen

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/254ÖStZB 2019, 523 Heft 18 v. 15.9.2019

UStG: § 19 Abs 1a, Art 28 Abs 1

Ein slowakisches Unternehmen, das in Österreich nur Bauleistungen iSd § 19 Abs 1a UStG erbringt, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, hat

Seite 523


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