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BFG: Eintrittsberechtigungen und steuerfreie grenzüberschreitende Flusskreuzfahrten - keine Leistungseinheit

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/250ÖStZB 2019, 520 Heft 18 v. 15.9.2019

UStG: § 6 Abs 1 Z 3 lit d

Führt ein im Gemeinschaftsgebiet ansässiges Unternehmen echt steuerfreie grenzüberschreitende Flusskreuzfahrten an Unternehmer aus, dann stellt die Besorgung von Eintrittsberechtigungen in Österreich iZm Landausflügen keine einheitliche Leistung dar. Jede Leistung ist umsatzsteuerlich für sich zu beurteilen.

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