UmgrStG: § 8 Abs 5
Eine Körperschaftsteuerrückstellung ist in einer Umwandlungsbilanz als Fremdkapital auszuweisen. Sie mindert daher das Umwandlungskapital (vgl Bertl/Hirschler, Schlussbilanz und Umwandlungsbilanz - Systematisierung der Unterschiede, RWZ 2013/93).