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BFG: Einkünfte aus Betriebsaufgabe - Tod während Verteilungszeitraum

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/238ÖStZB 2019, 516 Heft 18 v. 15.9.2019

EStG 1988: § 37 Abs 2

Einkünfte, die bis zum Todestag erwirtschaftet werden, sind dem Erblasser zuzurechnen.

Beantragt ein Steuerpflichtiger die Einkünfte aus einer Betriebsaufgabe verteilt auf drei Jahre anzusetzen und stirbt er sodann noch während des Verteilungszeitraumes, so sind die Einkünfte aus der Betriebsaufgabe dennoch dem Erblasser zuzurechnen. Die Erfassung ausstehender Teilbeträge (noch offener Drittelbeträge aus der Verteilung) bei den Erben ist daher nicht zulässig.

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