EStG 1988: § 16
Wahlkampfkosten einer Politikerin sind als vorweggenommene Werbungskosten jedenfalls dann abzugsfähig, wenn das Erreichen des politischen Amtes nicht völlig aussichtslos erscheint.
BFG 13.08.2019, RV/3100523/2015
betreffend: ESt 2011