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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrschulauto - Sachbezug

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/224ÖStZB 2019, 507 Heft 18 v. 15.9.2019

EStG 1988: § 15 Abs 2, § 26 Z 5

VO BGBl II 2001/416: § 4 Abs 1

Nutzt ein unselbstständig tätiger Fahrlehrer ein Fahrschulauto seines Dienstgebers (Fahrschule) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, ist hierfür ein Sachbezug in Höhe der durch § 4 der Sachbezugsverordnung, BGBl II 2001/416, bestimmten Beträge zu versteuern. Für die Zurechnung eines Sachbezuges ist es nämlich ohne Bedeutung, ob dem Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers "Spezialfahrzeuge" oder herkömmliche Pkw’s für Privatfahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zur Verfügung gestellt werden. Der Vorteil aus dem Dienstverhältnis resultiert daraus, dass private Fahrten mit einem arbeitgebereigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden können. Welche Art von Fahrzeug dabei verwendet wird, ist nicht von entscheidender Bedeutung.

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