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BFG: Kosten für "Navi" und für "Arbeitswohnung" als Werbungskosten

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/222ÖStZB 2019, 506 Heft 18 v. 15.9.2019

EStG 1988: § 15 Abs 2, § 16 Abs 1

VO BGBl II 2001/416: § 4 Abs 2

1) Kosten für ein Navigationsgerät für das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Firmenfahrzeug können als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn das Navigationsgerät für die Tätigkeit unzweifelhaft sinnvoll ist. Die Kosten sind dabei - entsprechend der beruflichen und privaten Nutzung - aufzuteilen.

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