EStG 1988: § 15 Abs 2, § 16 Abs 1
VO BGBl II 2001/416: § 4 Abs 2
1) Kosten für ein Navigationsgerät für das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Firmenfahrzeug können als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn das Navigationsgerät für die Tätigkeit unzweifelhaft sinnvoll ist. Die Kosten sind dabei - entsprechend der beruflichen und privaten Nutzung - aufzuteilen.