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BFG: Errichtung einer Kapelle in Pflegeheim - Betriebsausgaben

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/219ÖStZB 2019, 505 Heft 18 v. 15.9.2019

EStG 1988: § 4 Abs 4

UStG: § 12

Die Errichtung einer christlichen Kapelle auf dem Gelände eines Pflegeheimes ist betrieblich veranlasst. Die Errichtungskosten sind daher als Betriebsausgaben abzugsfähig und auch der Vorsteuerabzug ist in Bezug auf die Kosten der Errichtung der Kapelle zulässig.

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