EStG 1988: § 4 Abs 4
UStG: § 12
Die Errichtung einer christlichen Kapelle auf dem Gelände eines Pflegeheimes ist betrieblich veranlasst. Die Errichtungskosten sind daher als Betriebsausgaben abzugsfähig und auch der Vorsteuerabzug ist in Bezug auf die Kosten der Errichtung der Kapelle zulässig.