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Grundsteuer - Amtshandlungen zur Feststellung des Einheitswertes unterbrechen Festsetzungsverjährungsfrist

Erkenntnisse des VwGHBearbeiter: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/181ÖStZB 2019, 444 Heft 15 und 16 v. 30.8.2019

GrStG: § 28b

Nach außen erkennbare Amtshandlungen des zuständigen Finanzamtes (zB Vorhalteschreiben) zur Feststellung des Einheitswertes unterbrechen die fünfjährige Verjährungsfrist hinsichtlich Festsetzung der Grundsteuer.

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