EStG 1988: § 3 Abs 2
AlVG: § 26a
Ist ein Steuerpflichtiger im gesamten Jahr - ohne Unterbrechung - bei einer Firma nichtselbstständig beschäftigt, wobei er (hier) im Zeitraum vom 1. 1. bis zum 23. 9. nur teilzeitbeschäftigt ist und dafür ein steuerfreies Bildungsteilzeitgeld vom AMS bezieht, so führt der zeitweise Bezug von steuerfreiem Bildungsteilzeitgeld zu einer Hochrechnung jener Bezüge, die während der Zeit der "Vollzeitbeschäftigung" erzielt werden.