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Zeitweiser Bezug von steuerfreiem Bildungsteilzeitgeld - Hochrechnung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiter: Mag. Birgit Bleyer, LL. MÖStZB 2019/171ÖStZB 2019, 427 Heft 15 und 16 v. 30.8.2019

EStG 1988: § 3 Abs 2

AlVG: § 26a

Ist ein Steuerpflichtiger im gesamten Jahr - ohne Unterbrechung - bei einer Firma nichtselbstständig beschäftigt, wobei er (hier) im Zeitraum vom 1. 1. bis zum 23. 9. nur teilzeitbeschäftigt ist und dafür ein steuerfreies Bildungsteilzeitgeld vom AMS bezieht, so führt der zeitweise Bezug von steuerfreiem Bildungsteilzeitgeld zu einer Hochrechnung jener Bezüge, die während der Zeit der "Vollzeitbeschäftigung" erzielt werden.

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