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Beendigung einer Gruppe durch Verschmelzung des Gruppenträgers - neue Gruppenbildung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/139ÖStZB 2019, 343 Heft 12 v. 17.6.2019

KStG 1988: § 9 Abs 5

Wird im November 2010 eine Verschmelzung des bisherigen Gruppenträgers (hier: eine Aktiengesellschaft) auf eine gruppenfremde GmbH im Rahmen eines Upstream-Mergers zum Stichtag 30. 6. 2010 durchgeführt, so führt dies zur Beendigung der Gruppe.

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