B-VG: Art 133 Abs 4
VwGG: § 28 Abs 1 Z 4
In der Revision erachtet sich die Revisionswerberin "in ihrem einfachgesetzlich gewährleisteten subjektiven Recht auf richtige Bemessung der Kommunalsteuer sowie in ihrem Recht auf gesetzmäßige Vorschreibung der Kommunalsteuer verletzt".