EStG 1988: § 28
BAO: § 24 Abs 1 lit d
Wird eine Liegenschaft im Jahr 2003 befristet vermietet und räumt der Vermieter dem Mieter zugleich eine Option ein, den Mietgegenstand bei Ende des Mietverhältnisses (unter Anrechnung der Mietzinszahlungen) zu erwerben, so kommt es bereits mit der Einräumung der Option zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, wenn die Nichtausnützung der eingeräumten Kaufoption gemessen an der Vertragslage geradezu gegen jede Vernunft wäre (ex ante Betrachtung). Die Einräumung der Option stellt sich diesfalls wirtschaftlich bereits als Kauf (Ratenkauf) dar.