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Erkenntnis des BFG verstößt bei nicht nachvollziehbarer, willkürlicher Begründung gegen den Gleichheitsgrundsatz

Erkenntnisse des VfGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des VwGHÖStZB 2018/56ÖStZB 2018, 148 Heft 6 v. 30.3.2018

B-VG: Art 7 Abs 1

BAO: § 162

1. Aufhebung des angefochtenen Erk des BFG, weil dieses Gericht bei Erlassung des Erk Willkür geübt hat, sodass eine Verletzung im Gleichheitsrecht vorliegt.

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