B-VG: Art 7 Abs 1
BAO: § 162
1. Aufhebung des angefochtenen Erk des BFG, weil dieses Gericht bei Erlassung des Erk Willkür geübt hat, sodass eine Verletzung im Gleichheitsrecht vorliegt.
B-VG: Art 7 Abs 1
BAO: § 162
1. Aufhebung des angefochtenen Erk des BFG, weil dieses Gericht bei Erlassung des Erk Willkür geübt hat, sodass eine Verletzung im Gleichheitsrecht vorliegt.