EStG 1988: § 29 Z 3
Handelt es sich bei einem Wohnungsrecht um ein (nicht übertragbares) Gebrauchsrecht, so ist die entgeltliche Aufgabe dieses Wohnungsrechts nicht als Veräußerungsvor-
Seite 112
EStG 1988: § 29 Z 3
Handelt es sich bei einem Wohnungsrecht um ein (nicht übertragbares) Gebrauchsrecht, so ist die entgeltliche Aufgabe dieses Wohnungsrechts nicht als Veräußerungsvor-
Seite 112