UStG 1994: § 12 Abs 10 bis Abs 11 idF BGBl I 2007/24
Eine bloße geänderte rechtliche Beurteilung eines unveränderten Sachverhalts durch die Abgabenbehörde nach einer ursprünglichen rechtlichen Fehlbeurteilung der Vor-
UStG 1994: § 12 Abs 10 bis Abs 11 idF BGBl I 2007/24
Eine bloße geänderte rechtliche Beurteilung eines unveränderten Sachverhalts durch die Abgabenbehörde nach einer ursprünglichen rechtlichen Fehlbeurteilung der Vor-